AGB
1. Geltungsbereich
Für alle Aufträge und Leistungen der cre8ors UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden cre8ors genannt) mit seinen Kunden gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von cre8ors, sofern und soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
2. Auftragserteilung
Sämtliche Vereinbarungen und Abreden zwischen cre8ors und Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, es sei denn, es wurde schriftlich die Nichtgeltung vereinbart.
3. Fremdkosten
Fremdkosten entstehen durch Inanspruchnahme von Leistungen Dritter wie z.B. Lektorat, Printprodukte, Werbetechnik, Lizenzgebühren etc., die cre8ors im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden benötigt. Solcherart Fremdkosten werden dem Kunden von der Agentur unmittelbar nach Anfall zuzüglich einer pauschalen Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des jeweiligen Fremdkosten-Nettobetrages gesondert berechnet. Für alle Fremdleistungen, die von sog. „Künstlern“ im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes erbracht werden (z.B. von Fotografen, Karikaturisten etc.), wird eine gesetzliche Abgabe an die Künstlersozialkasse zwingend erhoben. Diese Abgaben werden ohne Bearbeitungsgebühr an den Kunden weiterbelastet.
Die Preise werden in Euro festgesetzt und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab cre8ors. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Im Falle der Werbemittlung werden die Preise der jeweils gültigen Preisliste der Werbemedien unmittelbar Vertragsgegenstand.
4. Mehrwertsteuer
Sämtliche Zahlungsansprüche der Agentur verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5. Nutzungsrechte
Sämtliche geistigen Eigentums-, Schutz- und Nutzungsrechte inkl. den Urheberrechten an den Arbeitsergebnissen der Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden stehen ausschließlich cre8ors und/oder etwaig von der Agentur insoweit beauftragten Dritten zu, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Abgelehnte Vorschläge, Texte, Entwürfe und dergleichen bleiben cre8ors zur anderweitigen Verwertung und Nutzung vorbehalten. Will der Auftraggeber sie für sich reservieren, muss er eine entsprechende Vergütung zahlen.
6. Haftung
Die Agentur haftet im Rahmen Ihrer Leistungen ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und insoweit lediglich für den gewöhnlicherweise voraussehbaren Schaden. Alle von der Agentur dem Kunden zugeleiteten Leistungsentwürfe und -vorschläge etc. gelten als vollumfänglich genehmigt, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Zusendung schriftlich widersprochen wird. Die Agentur haftet keinesfalls für Ansprüche Dritter, die aus Vorlagen, Druckunterlagen, Texten oder sonstigen Leistungen, Gegenständen oder Informationsquellen herrühren, die der Agentur durch den Kunden oder auf Veranlassung des Kunden durch einen Dritten zur Verfügung gestellt und von der Agentur im Rahmen ihrer Leistungen für den Kunden ganz oder teilweise verwendet wurden. Der Kunde hat in einem solchen Fall die Agentur vollumfänglich freizustellen.
cre8ors gewährleistet eine sorgfältige, fachlich einwandfreie und pünktliche Ausführung der erteilten Aufträge. cre8ors übernimmt die Gewähr für die Qualität von Leistungen Dritter (z.B. Satz- und Druckarbeiten), falls cre8ors durch den Auftraggeber mit der Abwicklung dieser Arbeiten betraut wurde. Etwaige Mängel müssen unverzüglich, auf jeden Fall vor Verwendung der Arbeiten, durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden. Bei rechtzeitiger Anzeige offensichtlicher Mängel oder bei sonstigen begründeten Beanstandungen hat der Auftraggeber Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls die Nachbesserungen fehlschlagen sollten, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber haftet für den Bestand aller von ihm gemachten Angaben, insbesondere über Warenzeichen, Geschmacksmuster, Ausstattungen sowie Firmen- und Warenbezeichnungen. Falls cre8ors wegen unrichtiger Angaben von dritter Seite in Anspruch genommen wird, hat der Auftraggeber cre8ors von jeder Haftung freizustellen.
7. Geheimhaltung
Sowohl cre8ors als auch der Kunde haben sicherzustellen und sind verpflichtet, über alle ihnen während ihrer Zusammenarbeit zur Kenntnis kommenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei strengstes Stillschweigen zu wahren und diese Pflicht auch ihren Mitarbeitern und allen von ihnen hinzugezogenen Dritten aufzuerlegen. Diese Pflicht gilt über den Zeitraum der Zusammenarbeit hinaus.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich Münster.
9. Auftragserteilung
Mündlich und schriftlich erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung und versand der Auftragsbestätigung (AB) verbindlich. Fremdkosten-Kalkulationen durch cre8ors sind freibleibend. Kostenvoranschläge können immer nur mit einer Abweichung von 10% kalkuliert werden (ausgenommen sind Honorare). Erfolgt die Auftragserteilung später als drei Monate nach Datum des Angebots, behält sich cre8ors eine Überprüfung des Angebotspreises vor. Entstehen nach Vertragsabschluss durch Änderungs- oder Zusatzwünsche des Auftraggebers Mehrkosten, kann cre8ors diese berechnen.
Dies gilt auch, wenn solche Mehrkosten auf Umständen beruhen, die bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht voraussehbar waren. Unvorhergesehene zusätzliche Leistungen (Fremd- und Honorarkosten), die notwendig geworden sind, um den Auftrag durchzuführen, werden erst nach Zustimmung des Auftraggebers erbracht.
Fremdkosten jeglicher Art, die zur Erstellung des Auftrages notwendig sind, werden nach fachlicher Prüfung mit branchenüblichen Handlungskosten weiterberechnet. Die Beauftragung von Dritten durch cre8ors erfolgt im Namen des Kunden, wobei die Abrechnung entweder direkt über Rechnung erfolgt oder die Kosten durch cre8ors mit den entsprechend vereinbarten Abwicklungskosten weiterberechnet werden.
10. Auftragsstorno
Wird ein Auftrag storniert, so muss dies schriftlich geschehen. Alle bis zum Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Stornierung anfallenden Leistungen, Honorar- und Fremdkosten werden abgerechnet.
11. Rücktrittsrecht
Werden cre8ors Umstände bekannt, die die Bonität des Auftraggebers zweifelhaft erscheinen lassen, ist cre8ors berechtigt, alle offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen. cre8ors ist weiter befugt, nicht erbrachte Leistungen zurückzustellen oder vor deren Durchführung Zahlung zu verlangen.